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3.4 Geltungsbereich der Verlustverrechnung

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Die Beschränkungen der Verlustverrechnung bzw. des Verlustausgleiches gem. § 2 Abs. 2a EStG (Verlustbeteiligungsmodelle und Verwaltung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern bzw. gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern) sowie gem. § 10 Abs. 8 EStG alte Fassung (IFB-Wartetastenverluste) gelten im Wesentlichen gleich lautend für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer.

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