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2.3 Höhe und zeitliche Dauer des Verlustabzuges

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

2.3.1 Verlustvortragsgrenze

Veranlagte Verluste eines bilanzierenden Betriebes (Land- und Forstwirtschaft, selbständige Arbeit bzw. Gewerbebetrieb) sind in den Folgejahren zeitlich unbegrenzt abzugsfähig, soweit nicht schon im Verlustjahr ein Ausgleich mit anderen positiven Einkünften erfolgte.

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