Abzugsfähig sind nur:
Verluste aus den betrieblichen Einkunftsarten (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb)Verluste, die auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt worden sind (also Verluste bilanzierender Unternehmen)