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2.1 Voraussetzungen für den Verlustabzug

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Abzugsfähig sind nur:

Verluste aus den betrieblichen Einkunftsarten (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb)Verluste, die auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt worden sind (also Verluste bilanzierender Unternehmen)

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