vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3.22. Gewinnfreibetrag gem § 10 EStG

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften, die ihren Gewinn durch Bilanzierung oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können einen Gewinnfreibetrag von 13 % des steuerlichen Gewinnes (ohne Veräußerungsgewinne und bestimmte Kapitalerträge mit dem besonderen Steuersatz von 25 %, bzw. 27,5 % ab 2016) geltend machen. Dieser Freibetrag wird wie folgt berechnet:

Seite 203

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!