Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften, die ihren Gewinn durch Bilanzierung oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, können einen Gewinnfreibetrag von 13 % des steuerlichen Gewinnes (ohne Veräußerungsgewinne und bestimmte Kapitalerträge mit dem besonderen Steuersatz von 25 %, bzw. 27,5 % ab 2016) geltend machen. Dieser Freibetrag wird wie folgt berechnet:
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