3.19.1 Anteile im Privatvermögen
Die Anteile an Personengesellschaften (OG, KG, GesbR, atypisch stille Gesellschaft, Arbeits- und Grundstücksgemeinschaften u.a.) stellen meist Privatvermögen der Gesellschafter dar. Bei diesen Gesellschaftern entfallen daher bilanzielle Folgen. Nur die im Feststellungsbescheid des Finanzamtes ausgewiesenen Gewinn- oder Verlustanteile sind in die ESt-Erklärung des Gesellschafters aufzunehmen und nur diese Anteile sind für die Einkommensbesteuerung maßgebend.
