Für begünstigte Aufwendungen betreffend eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung sowie Auftragsforschung können bilanzierende Steuerpflichtige bzw. Steuerpflichtige mit vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Forschungsprämie in Höhe von 10 % (bei Auftragsforschungsaufwendungen maximal von € 1 Mill. im Jahr) geltend machen. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wird die Prämie ab 2016 auf 12 % erhöht.
■ Begünstigte Aufwendungen:
