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3.11 Forschungsprämie – § 108c EStG

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Für begünstigte Aufwendungen betreffend eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung sowie Auftragsforschung können bilanzierende Steuerpflichtige bzw. Steuerpflichtige mit vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine Forschungsprämie in Höhe von 10 % (bei Auftragsforschungsaufwendungen maximal von € 1 Mill. im Jahr) geltend machen. Mit dem Steuerreformgesetz 2015/16 wird die Prämie ab 2016 auf 12 % erhöht.

Begünstigte Aufwendungen:

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