Die im Betriebsaufwand enthaltenen Kosten für Personenkraftwagen und Kombis, für Personenluftfahrzeuge, Sport- und Luxusboote, Jagden, geknüpfte Teppiche, Tapisserien und Antiquitäten sind – wenn sie unangemessen hoch sind Seite 179 – mit dem unangemessen hohen Teil dem steuerlichen Gewinn zuzurechnen (→ siehe die Punkte 2.3 und 2.4)
