Der Forschungsfreibetrag gem. § 4 Abs. 4 Z 4a EStG (volkwirtschaftlich wertvolle Erfindungen) konnte nur für Wirtschaftsjahre in Anspruch genommen werden, die vor dem 1.1.2011 begonnen haben. War das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr, konnte der Forschungsfreibetrag I somit letztmalig für 2010 in Anspruch genommen werden.
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