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3.4 Steuergutschriften – steuerfreie Erträge

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Sind in den betrieblichen Erträgen Gutschriften für Personensteuern und Nebengebühren (z.B. gutgeschriebene Anspruchszinsen) zu diesen Personensteuern enthalten, so sind diese Beträge in der Mehr-Weniger-Rechnung abzuziehen.

Betroffen sind:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer (inkl. Erträge aus der Aktivierung latenter Ertragsteuern)

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