Gewinne und Verluste aus internationalen Schachtelbeteiligungen sind seit 2005 generell steuerneutral. Solche im Bilanzgewinn enthaltene Gewinne sind daher vom steuerlichen Gewinn abzuziehen, ausgewiesene Verluste (vor allem Teilwertabschreibungen, aber auch Veräußerungsverluste) sind dem steuerlichen Gewinn zuzurechnen (§§ 10 Abs. 3 und 26a Abs. 16 KStG).
