2.11.1 Allgemeines
Vergütungen einer Personengesellschaft oder -gemeinschaft (OG, KG, GesBR, Grundstücksgemeinschaft u.a.) an einen ihrer Gesellschafter für seine der Gesellschaft erbrachten Leistungen sind keine Betriebsausgaben der Gesellschaft und müssen dem erzielten Gewinn der Gesellschaft außerbilanzmäßig wieder zugerechnet werden.
