Besteht zwischen steuerfreien bzw. endbesteuerten Einnahmen und bestimmten Aufwendungen ein objektiver Zusammenhang, dann sind diese Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig. Ein nur allgemeiner Zusammenhang, wie z.B. ein Zuschuss zur Verlustabdeckung, ist nicht schädlich (EStR 2000, Rz 4855).
Seite 158
