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2.8 Reisekosten – Tages- und Nächtigungsgelder

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Für betriebliche Inlandsfahrten (Entfernung mindestens 25 km vom Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit) kann zur Abgeltung des Verpflegungsmehraufwandes ein Tagesgeld von € 26,40 (für 24 Stunden) abgesetzt werden. Die Reisedauer muss mehr als 3 Stunden betragen (Stundensatz € 2,20).

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