Für betriebliche Inlandsfahrten (Entfernung mindestens 25 km vom Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit) kann zur Abgeltung des Verpflegungsmehraufwandes ein Tagesgeld von € 26,40 (für 24 Stunden) abgesetzt werden. Die Reisedauer muss mehr als 3 Stunden betragen (Stundensatz € 2,20).
Obergrenzen: