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2.6 Spenden und Sponsorleistungen

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

2.6.1 Begriffe

Unter das steuerliche Abzugsverbot fallen auch „freiwillige Zuwendungen“, das sind unter anderem auch Spenden für gemeinnützige, mildtätige, kulturelle, kirchliche oder sportliche Zwecke, soweit sie nicht unter die steuerlich abzugsfähigen Spenden fallen (EStR 2000, Rz 4835).

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