2.4.1 Obergrenze der Anschaffungskosten
Aufwendungen für die Anschaffung eines PKW bzw. eines Kombis sind nur abzugsfähig, als sie den Betrag von € 40.000,–- inkl. USt und Normverbrauchsabgabe nicht übersteigen. Diese durch Verordnung festgelegte Grenze bzw. die nicht abzugsfähigen Teile werden häufig als „Repräsentationstangente“ oder als „Luxustangente“ bezeichnet. Maßgebend sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, daher sind handelsübliche Preisnachlässe vom Listenpreis zu berücksichtigen. Nicht betroffen sind Klein-LKW bzw. Kleinbusse.
