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2.3 Unangemessen hohe Aufwendungen – allgemein

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Sind die im Betriebsaufwand enthaltenen Kosten für Personen- und Kombinationskraftwagen, für Personenluftfahrzeuge, Sport- und Luxusboote, Jagden, geknüpfte Teppiche, Tapisserien und Antiquitäten unangemessen hoch, ist der unangemessene Teil außerbilanzmäßig dem steuerlichen Gewinn zuzurechnen.

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