1.24.1 Unternehmensrecht
Die bis zum Bilanzstichtag nicht verbrauchten Urlaubstage der Dienstnehmer müssen mit den entsprechenden Kosten bewertet werden. Diese Kosten müssen einschließlich Lohnnebenkosten rückgestellt werden. Das gilt ebenso für noch nicht verbrauchte Gutstunden (Zeitguthaben aus geleisteten Überstunden).
