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1.21 Abfertigungsrückstellung

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

1.21.1 Unternehmensrecht

Nach den Bestimmungen zur Bilanzgliederung (§ 224 UGB) müssen Rückstellungen für Abfertigungen in der Unternehmensbilanz gesondert ausgewiesen werden.

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