1.19.1 Unternehmensrecht
Kapitalrücklagen werden im Gegensatz zu den Gewinnrücklagen nicht aus dem Gewinn gebildet und sind daher nicht aufwandswirksam. Diese Rücklagen entstehen durch Kapitaleinzahlungen (Bar- oder Sacheinlagen) der Gesellschafter bzw. Aktionäre.
Beispiele für die Dotierung von Kapitalrücklagen:
Gesellschafterzuschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals