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1.19 Kapitalrücklagen

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

1.19.1 Unternehmensrecht

Kapitalrücklagen werden im Gegensatz zu den Gewinnrücklagen nicht aus dem Gewinn gebildet und sind daher nicht aufwandswirksam. Diese Rücklagen entstehen durch Kapitaleinzahlungen (Bar- oder Sacheinlagen) der Gesellschafter bzw. Aktionäre.

Beispiele für die Dotierung von Kapitalrücklagen:

Gesellschafterzuschüsse zur Stärkung des Eigenkapitals

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