1.6.1 Unternehmensrecht
Die Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft sind im Normalfall körperschaftsteuerfreie Erträge aus Beteiligungen und führen bei der Tochtergesellschaft naturgemäß zu Minderungen des Eigenkapitals. Wurde beim Erwerb der Beteiligung ein Kaufpreis bezahlt, der auch ausschüttbare Gewinnrücklagen, Bilanzgewinne bzw. stille Reserven einbezog, so tritt durch die erfolgten Gewinnausschüttungen auch eine Wertminderung der aktivierten Beteiligung ein.
