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3.7 Rückstellungen

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

3.7.1 Allgemeines

Die steuerrechtlichen Rückstellungen werden in den §§ 9 und 14 EStG geregelt.

Im Gegensatz zu den Rückstellungen nach Unternehmensrecht sind die steuerlichen Rückstellungen wie folgt eingeschränkt:

Die Bildung von Pauschalrückstellungen ist steuerlich nicht zulässig (§ 9 Abs. 3 EStG). Zu diesen Rückstellungen zählen vor allem die in Prozenten vom Umsatz gebildeten Rückstellungen, wie z.B. Gewährleistungs- und Produkthaftungsrückstellungen.

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