3.7.1 Allgemeines
Die steuerrechtlichen Rückstellungen werden in den §§ 9 und 14 EStG geregelt.
Im Gegensatz zu den Rückstellungen nach Unternehmensrecht sind die steuerlichen Rückstellungen wie folgt eingeschränkt:
Die Bildung von Pauschalrückstellungen ist steuerlich nicht zulässig (§ 9 Abs. 3 EStG). Zu diesen Rückstellungen zählen vor allem die in Prozenten vom Umsatz gebildeten Rückstellungen, wie z.B. Gewährleistungs- und Produkthaftungsrückstellungen.