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3.4 Bewertungsbestimmungen des § 6 EStG

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

3.4.1 Abnutzbares Anlagevermögen

Im Gegensatz zum Unternehmensrecht besteht bei einer Wertminderung eines abnutzbaren Wirtschaftsgutes ein steuerliches Wahlrecht, auf den niedrigeren Teilwert abzuwerten.

Beispiel:

Der Teilwert einer Maschine liegt unter dem Buchwert. Steuerlich besteht das Wahlrecht, entweder die mögliche Teilwertabschreibung vorzunehmen oder die Maschine weiter linear abzuschreiben, also die AfA „weiterlaufen“ zu lassen.

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