Instandsetzungsaufwendungen an Wohngebäuden im betrieblichen Anlagevermögen (Vermietung an Nichtarbeitnehmer) müssen gem. § 4 Abs. 7 EStG auf 10 Jahre verteilt werden. Unternehmensrechtlich ist keine solche Verteilung möglich, daher erfolgt diese steuerliche Verteilung in der Mehr-Weniger-Rechnung. Das StRG 2015/16 sieht eine Verteilung auf 15 Jahre vor (auch für bereits laufende Zehntel-Absetzungen).
