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3.3 Instandsetzungsaufwand an Wohngebäuden

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Instandsetzungsaufwendungen an Wohngebäuden im betrieblichen Anlagevermögen (Vermietung an Nichtarbeitnehmer) müssen gem. § 4 Abs. 7 EStG auf 10 Jahre verteilt werden. Unternehmensrechtlich ist keine solche Verteilung möglich, daher erfolgt diese steuerliche Verteilung in der Mehr-Weniger-Rechnung. Das StRG 2015/16 sieht eine Verteilung auf 15 Jahre vor (auch für bereits laufende Zehntel-Absetzungen).

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