Die steuerlichen Bewertungsbestimmungen finden sich im § 6 EStG (Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens, der Verbindlichkeiten, der Einlagen und Entnahmen etc.), in den §§ 7 und 8 EStG (Bestimmungen zur AfA), in den §§ 9 und 14 EStG (Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen) sowie in den §§ 12 und 13 EStG (Übertragung stiller Reserven, Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter).
