Im § 198 UGB sind verschiedene Bilanzbegriffe definiert:
Als Anlagevermögen sind die Gegenstände auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.Das Aktivierungswahlrecht betreffend Aufwendungen für das Ingangsetzen und Erweitern eines Betriebes ist ab 2010 weggefallen. Mit dem RÄG 2014 ist ab 2016 der Ausweis unversteuerter Rücklagen weggefallen.