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2.2 Inhalt des Jahresabschlusses

Abt/Karel/Kurahs4. AuflSeptember 2015

Gem. § 195 UGB muss der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Er ist klar und übersichtlich aufzustellen und er muss dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.

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