Ist ein Unternehmen sowohl nach Unternehmensrecht als auch nach Steuerrecht zur Bilanzerstellung verpflichtet, gilt der Grundsatz der
Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG)
Die für die Besteuerung maßgebende Steuerbilanz wird aus der Unternehmensbilanz abgeleitet. Die Wertansätze der Unternehmensbilanz sind unverändert in die Steuerbilanz zu übernehmen, sofern das Steuerrecht nicht zwingend einen anderen Bilanzansatz vorschreibt. Wurde eine Unternehmensbilanz erstellt, so ist die gesonderte Aufstellung einer Steuerbilanz nicht vorgeschrieben (EStR 2000, Rz 432).
