In den EStR 2000, Rz 432 wird die Steuerbilanz wie folgt definiert:
Die Steuerbilanz ist die Bilanz, die den Vorschriften des Einkommensteuerrechts entspricht. Sie ist die den abweichenden steuerrechtlichen Vorschriften angepasste Unternehmensbilanz.
Die Verpflichtung zur Aufstellung einer Steuerbilanz ergibt sich aus den §§ 124 und 125 BAO. Demnach sind alle Unternehmen, die schon nach dem Unternehmensgesetzbuch zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind, auch zur Aufstellung einer Steuerbilanz verpflichtet. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und ihre wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe sind zur steuerlichen Buchführung und Bilanzierung verpflichtet, wenn der Jahresumsatz von € 550.000,–- in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten wird (betrifft erstmals die Jahre 2013 und 2014). Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt die Buchführungspflicht auch dann, wenn der Einheitswert mehr als € 150.000,–- beträgt (→ siehe auch Punkt 3.1).
