Die Unternehmensbilanz ist die nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres erfolgte
Aufstellung des Vermögens und der Schulden des Unternehmens.
Maßgebend sind also die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Unternehmensrechts (§§ 189 – 243 UGB, § 22 GmbH-Gesetz, § 82 Aktiengesetz). Zur Buchführung und zur Aufstellung des unternehmensrechtlichen Jahresabschlusses sind alle Kapitalgesellschaften, unabhängig von ihrer Größe, und alle anderen Unternehmen mit Umsatzerlösen von mehr als € 700.000,–- im Geschäftsjahr verpflichtet. Ausgenommen sind Angehörige der freien Berufe, Land- und Forstwirte und Personen bzw. Personengesellschaften mit „Überschusseinkünften“(→ siehe auch Punkt 2.1).
