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Die Spaltung – die legalisierte Einlagenrückgewähr (Napokoj)

Napokoj1. AuflDezember 2015

I. Einleitung

Fragen zum Rechtsinstitut der Spaltung beschäftigen den Jubilar aus unterschiedlichen Perspektiven.11Hügel, Spaltungsverlust, Kapitalherabsetzung und „Summengrundsatz“ bei der Abspaltung - ein deutsch-österreichischer Rechtsvergleich, in FS Haarmann (2015); Hügel, Zur Verrechnung des Spaltungsverlustes mit gebundenem und ungebundenem Eigenkapital, in FS Nowotny (2015); Hügel, Aktuelle Probleme des Spaltungsrechts – Zuordnung und Teilung von Vertragsverhältnissen, Squeeze-out-Spaltung, Konzern-Spaltung, Summengrundsatz, wbl 2001, 387; Hügel, Umgründungsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge, Dienstbarkeiten und höchstpersönliche Rechte, in FS Koppensteiner (2001) 91; Hügel/Mühlehner/Hirschler, Umgründungssteuergesetz Kommentar (1999), Orac (Wien); Hügel, Umgründungsbilanzen – Handelsrecht und Steuerrecht (1997), Orac (Wien); Hügel, OLG Wien zur Einlagenrückgewähr und Kapitalaufbringung bei Umgründungen, RdW 1997, 579; Hügel, Der Umgründungsplan, RdW 1996, 33; Hügel, Die Spaltung nach dem EU-GesRÄG und die Reform des Umgründungsrechts, ecolex 1996, 527; Hügel, Gesamtrechtsnachfolge und Strukturverbesserungsgesetz – Zugleich ein Beitrag zum Verkehrsschutz bei der Übertragung von Unternehmen (1982). Bereits 1996 – umgehend nach dem Inkrafttreten der durchgreifenden Novellierung des SpaltG22Die österreichische Rechtsordnung regelt seit dem GesRÄG 1993 das Rechtsinstitut der (handelsrechtlichen) Spaltung. Mit dem EU-GesRÄG 1996 wurde die Spaltung in Umsetzung der 6. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie vom 17. 12. 1996 (82/891/EWG ; ABl L1982/387, 47 ff vom 31. 12. 1982), deren Besonderheit darin liegt, dass sie im Unterschied zu allen anderen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien nicht verpflichtend umzusetzen ist, durchgreifend novelliert. Maßgebliche Neuerungen des SpaltG 1996 im Vergleich zur bis dahin geltenden Rechtslage sind die Möglichkeit der Spaltung zur Aufnahme, die Aufgabe des Einstimmigkeitsprinzips, die Einführung der Spaltungsprüfung und die nachträgliche gerichtliche Überprüfung des Umtausch- und Zuordnungsverhältnisses im Rahmen eines außerstreitigen Verfahrens, die Möglichkeit des Austritts der widersprechenden Gesellschafter bei der nichtverhältniswahrenden oder rechtsformübergreifenden Spaltung und die Möglichkeit der Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung. – setzte sich der Jubilar kritisch anhand des Beispiels der Rechtsanwälte Dr. Eilig und Dr. Listig mit dem SpaltG im Detail auseinander.33Hügel, Die Spaltung nach dem EU-GesRÄG und die Reform des Umgründungsrechts, ecolex 1996, 527.

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