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II. Aktionärspflichten

Jank/Weiler2. AuflOktober 2016

allgemeine Treuepflicht

Leistung

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Hauptverpflichtung der Aktionäre ist die Leistung der übernommenen Einlagen. Daneben ist auch eine allgemeine Treuepflicht der Aktionäre anerkannt. Bei vinkulierten Aktien besteht darüber hinaus die Möglichkeit, wiederkehrende, nicht in Geld bestehende Leistungen als Nebenverpflichtungen der Aktionäre in der Satzung festzusetzen (§ 50 AktG).

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