vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6.4 Sonstige Leistungen (Artikel 3a UStG)

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

6.4.1 Allgemeines

Einige für den Binnenmarkt wichtige Leistungsortbestimmungen wurden im Artikel 3a UStG geregelt.

Innergemeinschaftliche Güterbeförderung für Nichtunternehmer

(Abgangs- und Ankunftsort in zwei verschiedenen EU-Staaten). Ist der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer, richtet sich der Leistungsort nach dem Abgangsort des Beförderungsmittels. Grenzüberschreitende Beförderungen, die keine innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen sind, müssen in einen steuerbaren und einen nicht steuerbaren Teil aufgeteilt werden. Bei Warentransporten EU – Drittland oder Drittland – EU ist der steuerbare Anteil echt steuerbefreit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!