Folgende Lieferungen in die EU werden durch die Binnenmarktregelung erfasst:
Innergemeinschaftliche Lieferungen an einen Unternehmer bzw. an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erworben hat (Art. 7 UStG).Versandhandelslieferungen – Lieferung an Private, an unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Kleinunternehmer) oder auch an pauschalierte Landwirte in der EU unter der Erwerbsschwelle (Art. 3 Abs. 3 UStG)