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6.3 Lieferungen im Binnenmarkt

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Folgende Lieferungen in die EU werden durch die Binnenmarktregelung erfasst:

Innergemeinschaftliche Lieferungen an einen Unternehmer bzw. an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erworben hat (Art. 7 UStG).Versandhandelslieferungen – Lieferung an Private, an unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Kleinunternehmer) oder auch an pauschalierte Landwirte in der EU unter der Erwerbsschwelle (Art. 3 Abs. 3 UStG)

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