vorheriges Dokument
nächstes Dokument

6.2 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

6.2.1 Begriff

Nach Art. 1 Abs.1 UStG unterliegt auch der innergemeinschaftliche Warenerwerb gegen Entgelt im Inland der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer wird kurz als „Erwerbsteuer“ bezeichnet.

Innergemeinschaftliche Erwerbe sind grenzüberschreitende Warenlieferungen von Unternehmer zu Unternehmer (B2B – business to business) aus einem anderen EU-Staat in das Inland.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!