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5.13 Nachträgliche Vorsteuerkorrekturen

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

5.13.1 Allgemeines

Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug von betrieblichen Wirtschaftsgütern können sich in den Folgejahren ändern (Wechsel von umsatzsteuerpflichtigen zu unecht umsatzsteuerfreien Umsätzen oder umgekehrt). Damit werden nachträgliche positive oder negative Vorsteuerkorrekturen erforderlich. Zwei der wichtigsten Fälle, nämlich der Grundstücksverkauf und die betriebliche Nutzung von bisher privat genutzten Gebäudeteilen, werden anschließend dargestellt. Ab 1.1.2017 entfällt eine Vorsteuerberichtigung, wenn der Berichtigungsbetrag pro Wirtschaftsgut und

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Berichtigungsjahr € 60,– nicht übersteigt. Das gilt lt. UStR, Rz 2121 auch für Gegenstände mit höherer Vorsteuer (z.B. Gebäude), wenn sich die Verhältnisse nur geringfügig geändert haben.

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