5.13.1 Allgemeines
Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug von betrieblichen Wirtschaftsgütern können sich in den Folgejahren ändern (Wechsel von umsatzsteuerpflichtigen zu unecht umsatzsteuerfreien Umsätzen oder umgekehrt). Damit werden nachträgliche positive oder negative Vorsteuerkorrekturen erforderlich. Zwei der wichtigsten Fälle, nämlich der Grundstücksverkauf und die betriebliche Nutzung von bisher privat genutzten Gebäudeteilen, werden anschließend dargestellt. Ab 1.1.2017 entfällt eine Vorsteuerberichtigung, wenn der Berichtigungsbetrag pro Wirtschaftsgut und Seite 244
