vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5.2 Vorsteuern allgemein

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Ein Unternehmer kann, soweit er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Diese Geltendmachung erfolgt durch Abzug der Monatsvorsteuern von der Monatsumsatzsteuer.

Bei einem Jahresumsatz bis € 100.000,– ist eine Quartalsberechnung und die quartalsweise Abfuhr der Umsatzsteuerschuld zulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!