„Inländisch“ heißt, dass der Lieferant sein Unternehmen in Österreich betreibt oder eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte in Österreich hat und mit seinen Umsätzen dem österreichischen USt-System unterliegt. Die Behandlung der Eingangsrechnungen von ausländischen Unternehmen wird später dargestellt.
