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5.3 Vorsteuern aus inländischen Eingangsrechnungen

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

„Inländisch“ heißt, dass der Lieferant sein Unternehmen in Österreich betreibt oder eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte in Österreich hat und mit seinen Umsätzen dem österreichischen USt-System unterliegt. Die Behandlung der Eingangsrechnungen von ausländischen Unternehmen wird später dargestellt.

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