Zum Anlagegold zählen folgende Gegenstände:
Gold in Barren- oder PlättchenformGoldmünzen mit einem Feinheitsgehalt von mindestens 900 Tausendstel, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80 % übersteigt.