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4.10 Übertragung von Emissionszertifikaten

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Das Reverse Charge-System gilt auch für die Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten sowie seit 1.1.2014 auch für Gas- und Elektrizitätszertifikate. Somit erfolgt auch in diesen Fällen der Übergang der Steuerschuld auf den unternehmerischen Käufer (§ 19 Abs. 1e UStG).

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