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4.9 Lieferungen von Bruchgold

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Zu einem Übergang der Steuerschuld kommt es gem. § 2 Z 3 der VO idF BGBl II Nr. 320/2012 auch bei der Lieferung von Bruchgold in folgenden Fällen:

Lieferungen von Bruchgold, das nicht mehr dem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet werden sollLieferungen von Barren oder Granulaten, die aus solchem Bruchgold hergestellt sind

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