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4.8 Lieferungen von Schrott und Abfallstoffen

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Nach der Schrott-Umsatzsteuerverordnung BGBl II Nr. 129/2007 bzw. 320/2012 geht die Umsatzsteuerschuld auch bei Lieferungen von Schrott und Abfallstoffen auf den unternehmerischen Leistungsempfänger über. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.

Es handelt sich um folgende Umsätze:

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