4.1.1 Normalfall
Ein Unternehmer, der eine steuerpflichtige Lieferung von Gegenständen durchgeführt bzw. eine steuerpflichtige Leistung erbracht hat, schuldet im Normalfall die auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuer selbst und ist verpflichtet, diese Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten. Er schuldet diese USt auch dann, wenn er keine oder mangelhafte Rechnungen ausstellt.
