4.2.1 Begriff „ausländischer Unternehmer“
Als ausländische Unternehmer sind alle Unternehmer anzusehen, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben (kein Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit im Inland), noch im Inland eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben. Nicht maßgebend ist, ob der ausländische Unternehmer im Inland zur Umsatzsteuer erfasst ist bzw. ob ihm eine österreichische UID-Nummer erteilt wurde. Die Steuerschuld geht auch bei einem inländischen Wohnsitz des Unternehmers über, wenn dieser den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland und keine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte im Inland hat (UStR, Rz 2601b).
