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3.1. Sonstige Leistungen – allgemein

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Warenlieferungen sind (keine Übertragung von Gegenständen). Die sonstigen Leistungen sind meist aktive Tätigkeiten (z.B. Beförderungen, Vermittlungen, Übersetzungen), aber auch passive Tätigkeiten (Dulden und Unterlassen gegen Entgelt) zählen zu den sonstigen Leistungen. Als Duldung gelten z.B. das Vermieten, die Überlassung von Rechten und auch die Kreditgewährung. Ein Unterlassen als sonstige Leistung ist z.B. auch der entgeltliche Verzicht auf ein Recht.

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