▪ Generalklauseln – § 3a Abs. 6 und 7 UStG
Für Dienstleistungen an Unternehmer gilt als Generalklausel das
Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 6 UStG)
▪ Generalklauseln – § 3a Abs. 6 und 7 UStG
Für Dienstleistungen an Unternehmer gilt als Generalklausel das
Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 6 UStG)