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3.2. Leistungsarten und Leistungsort – § 3a UStG

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Generalklauseln – § 3a Abs. 6 und 7 UStG

Für Dienstleistungen an Unternehmer gilt als Generalklausel das

Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 6 UStG)

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