2.2.1 Entnahme von Gegenständen für private Zwecke
2.2.1.1 Bewegliche Gegenstände
Beispiele:
Bücher im Buchhandel | Zeitungen beim Trafikanten | Wurst beim Fleischhauer | Semmeln beim Bäcker
Bemessungsgrundlage: Einkaufspreis (Wiederbeschaffungspreis) oder Selbstkosten zum Zeitpunkt der Entnahme (UStR, Rz 679).
