vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2.1. Allgemeines

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Mit der Besteuerung des Eigenverbrauchs wird ein vorgenommener Vorsteuerabzug wieder rückgängig gemacht. Damit werden der Unternehmer (und auch seine Dienstnehmer) grundsätzlich den anderen Endverbrauchern gleichgestellt. Eigenverbrauch ist bei jeder Rechtsform eines Unternehmens möglich, somit auch bei juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.).

Das UStG kennt drei Eigenverbrauchsgruppen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!