1.8.1 Allgemeines
Nach dem System der Sollbesteuerung müssen die Erlöse (Ausgangsrechnungen) zunächst mit den Fakturenbeträgen (also mit den vereinbarten Entgelten) versteuert werden, ohne Rücksicht darauf, ob sich diese Entgelte in späteren Zeiträumen vermindern bzw. erhöhen. Bei der Istbesteuerung werden Entgeltsminderungen bereits im verminderten Zahlungsbetrag realisiert, müssen daher umsatzsteuerlich nicht gesondert erfasst werden.
