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1.7 Sollbesteuerung und Istbesteuerung

Karel/Abt/Feckter9. AuflJuni 2021

Wurde ein Gegenstand umsatzsteuerpflichtig geliefert bzw. wurde eine steuerpflichtige Leistung erbracht, entsteht in jedem Falle die Umsatzsteuerschuld – unabhängig davon, ob eine Ausgangsrechnung rechtzeitig, verspätet oder überhaupt nicht ausgestellt wurde.

Der Zeitpunkt des Entstehens der USt-Schuld (und damit der Zeitpunkt der Fälligkeit) hängt gem. § 19 Abs. 2 UStG allerdings davon ab, ob eine Sollversteuerung oder Istversteuerung der Umsätze erfolgt.

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