1.6.1 Normalsteuersatz
Der Normalsteuersatz beträgt 20 % für jeden steuerpflichtigen Umsatz. (In den Gebieten Mittelberg im Kleinwalsertal/Vorarlberg und Jungholz/Tirol für dort ansässige Unternehmer nur 19 %). Der Normalsteuersatz kommt immer dann zur Anwendung, wenn keine Sondervorschriften bestehen, wie z.B. Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen (10 % bzw. 13 %) und Ausnahmeregelungen (z.B. land- und forstwirtschaftliche Pauschalierungen).
